Eine Firmengründung in Bulgarien erfolgt durch unseren Service sehr einfach für Sie. Sie brauchen sich nicht mit den einzelnen bürokratischen Punkten auseinander zu setzen und müssen nicht einmal persönlich nach Bulgarien anreisen für die Gründung. Wir nehmen Ihnen die ganze Arbeit ab und Sie erhalten eine schlüsselfertig gegründete Firma in Bulgarien.
Hier erhalten Sie einen Überblick über die einzelnen Schritte hinsichtlich des Ablauf bei der Firmengründung in Bulgarien. Das Meiste hiervon wird durch unseren Service abgedeckt. Die Auflistung zur Firmengründung stellt eine grobe Darstellung der einzelnen Punkte dar. Natürlich steckt da etwas mehr dahinter, aber dies sollte Sie nicht tangieren, denn dies wird alles von uns erledigt.
Die Punkte, die von Ihnen zu erledigen sind, werden wir Ihnen klar aufzeigen und das Möglichste hierzu bereits vorbereiten. Sie brauchen dann nur noch die fertigen Gründungsunterlagen zu unterzeichnen und eine Unterschriftenprobe beim Notar beurkunden zu lassen.
Firma gründen in BulgarienIm Einzelnen sind folgende Schritte für eine Firmengründung in Bulgarien notwendig. Als Beispiel für die Gründung einer Ein-Personan GmbH (EOOD):
Vorbereitungen und VorabtätigkeitenÜber unser Auftragsformular teilen Sie uns den zukünftigen Firmennamen und einen alternativen Firmennamen (für den Fall, dass der gewünschte Name bereits in Bulgarien vergeben ist)
Ebenfalls über unser Auftragsformular beschreiben Sie in ein paar Sätzen den Firmenzweck bzw. Geschäftstätigkeit der zukünftigen Firma in Bulgarien.
Für die Identitätsbestätigung senden Sie uns eine Kopie von dem Personalausweis oder Reisepass des zukünftigen Gesellschafter und Geschäftsführer.
Recherche zu dem neuen Firmennamen
Erstellung des Gründungsvertrages
Erstellung des Gesellschafterbeschluss zur Berufung des Geschäftsführers
Erstellung der Übersetzungen
Unterschreiben der von uns erstellten Unterlagen
Notarielle Beurkundung der Unterschriftenprobe und der Vollmacht
Notarielle Beurkundung der unterschriebenen Grüdungsunterlagen
Eröffnung des Bankkontos für die Stammeinlage
Eintragung der Firma im bulgarischen Handelsregister
Registrierungen nach Steuer- und Umsatzsteuergesetz
Beantragung des beglaubigten Handelsregisterauszug (nach Eintragung)
Erstellung der Eröffnungsbilanz
Nach Ihrer Auftragserteilung zur Firmengründung in Bulgarien beginnen wir mit der Recherche, ob Ihr Wunschname für die Firma noch verfügbar ist. Unsere Anwälte erstellen gleichzeitig den Gründungsvertrag und die notwendigen Vollmachten für die Gründung in Bulgarien ohne Ihr persönliches Erscheinen. Zusätzlich wird ein Gesellschafterbeschluss aufgesetzt, der den zukünftigen Geschäftsführer beruft. Im Regelfall sind Sie das selbst, als Gründer.
Nachdem alle Dokumente erstellt und nochmals geprüft wurden, werden diese übersetzt und als zweisprachige Ausfertigungen (DE-BG) vorbereitet.
Die von uns erstellten Unterlagen für die Firmengründung werden Ihnen als PDF gesendet. Sie drucken diese aus und unterschreiben sie. Als Nächstes muss die anwaltliche Vollmacht und die Unterschriftenprobe (in den Gründungsunterlagen enthalten), bei Ihnen Vorort von einem Notar Ihrer Wahl beurkundet werden. Sobald dies geschehen ist, senden Sie uns die Dokumente im Original wieder zurück. Für die Firmengründung in Bulgarien müssen Sie selbst nicht mehr tun.
Firmengründung in BulgarienSobald wir die unterzeichneten Gründungsdokumente von Ihnen erhalten haben beginnen wir hier in Bulgarien mit der eigentlichen Firmengründung.
Als Erstes eröffnen wir ein Bankkonto für die notwendige Einlage des Stammkapitals. Dieses Konto wir nach vollzogener Firmengründung in ein laufendes Geschäftskonto mit Internetbanking umgewandelt. Sobald Sie die Satammeinlage auf Ihr zukünftiges Firmenkonto überwiesen haben, werden die notariellen Beurkundungen veranlasst mit entsprechenden beglaubigungen der Übersetzungen. Als Nächstes folgt dann die Eintragung in das bulgarische Handelsregister und die Registrierungen für die Steuer- und Umsatzsteuer ID. Sobald die Eintragungen rechtskräftig sind, beantragen wir einen beglaubigten Handelsregisterauszug und lassen diesen entsprechend übersetzen. Jetzt erstellen wir noch Ihre Eröffnungsbillanz und Ihre neu gegründete Firma in Bulgarien ist voll handlungsfähig.
Alle Unterlagen erhalten Sie nun von uns als Originale zugesentet. Natürlich mit entsprechenden beglaubigten Übersetzungen, sodass Sie die bei Bedarf überall einreichen können.