Dank einem Steuersatz (Flat-Tax) für Körperschaftsteuer und Einkommensteuer von 10%, keine Gewerbesteuer und einer Quellensteuer bzw. Dividendensteuer von 5%, ist Bulgarien ein legales Steuerparadies in Europa für Unternehmer, Gewerbetreibende und Investoren.
In Hinsicht auf die sehr geringe Einkommens- und Körperschaftsteuer, ist eine Firmengründung in Bulgarien sehr empfehlenswert. Firmen, Gewerbetreibende und Investoren können hierdurch Ihre Steuerlast, im Vergleich zu ihren Heimatländer wie Deutschland oder Österreich, deutlich senken.
Das bulgarische Steuerrecht unterteilt die Steuern in drei Hauptgruppen durch die sowohl juristische Personen, wie Firmen, Kapitalgesellschaften und Stiftungen, als auch natürliche Personen belegt werden. Diese Hauptgruppen des Steuersystems sind folgende:
direkte Steuern wie Körperschaftsteuer und Einkommensteuer
indirekte Steuern wie Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer
Gemeindesteuer wie Schenkungssteuer und Erbschaftsteuer
Nach dem bulgarischen Steuergesetz werden die Gewinne von juristischen Personen, deren Tätigkeitsschwerpunk sich in Bulgarien befindet, mit einer Körperschaftsteuer belegt. Hierbei ist es unabhängig, ob es sich um inländischen oder ausländischen Gesellschaften handelt. Ebenso gilt dies für gewerbetreibende natürliche Personen. Die Körperschaftsteuer wird ebenso erhoben, wenn die juristische oder natürliche Person das Einkommen aus einer Quelle in Bulgarien bezieht.
Der einheitliche Steuersatz für die Körperschaftsteuer in Bulgarien beträgt nur 10% (Flat-Tax). Das bulgarische Steuergesetz unterscheidet hierbei zwischen inländischen und ausländischen Personen (juristische und natürliche). Inländische Personen sind mit ihrem Welteinkommen scheuerpflichtig. Hingegen sind ausländische Gesellschaften und Personen nur mit dem Gewinn aus ihrer Geschäftstätigkeit in Bulgarien steuerpflichtig.
Die Anmeldung der Körperschaftsteuer hat immer bis zum 31. März des Folgejahres zu erfolgen, solange der Nettoumsatzerlös des Vorjahres nicht 300.000,- BGN (ca. 150.000,- Euro) übersteigt, oder es sich um das Gründungsjahr einer neuen Firmengründung in Bulgarien handelt.
Kosten Firmengründung BulgarienDurch das Umsatsteuergesetz in Bulgarien unterliegt jeglicher Umsatz mit physischen Gütern sowie Dienstleistungen der Umsatzsteuer. Die übliche Umsatzsteuer beträgt 20% in Bulgarien. Dieser verringert sich bei Umsätze aus bestimmte Geschäftsbereiche, wie Hotelgewerbe. Steuerpflichtig ist hierbei jede natürliche und juristische Person, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, im Sinne des Art. 3 Abs. 2 UStG.
Der Umsatzsteueranmeldung unterliegt jede steuerpflichtige Gesellschaft deren Umsatz der letzten 12 Monate 50.000,- BGN (ca. 25.000,- Euro) übersteigt.
Quellensteuer / DividendensteuerDie Quellensteuer bzw. Dividendensteuer werden, wie der Name schon sagt, auf Dividenden und Liquidationserlöse erhoben, die in einem Unternehmen entstanden sind, mit einem Tätigkeitsschwerpunk in Bulgarien. Dies gilt für inländischen als auch für ausländische juristische Personen. Der Steuersatz der Quellensteuer in Bulgarien beträgt lediglich 5%.
Das Einkommen der in bulgarien ansässigen natürlichen Personen wird mit einem pauschalen Steuersatz von nur 10% (Flat-Tax) versteuert. Es ist dabei unabhägig, welche Staatsangehörigkeit die ansässige Person besitzt. Ausschlaggebend hierfür ist, dass die Person einen festen Wohnsitz in Bulgarien hat, oder sich an mehr als 183 Tagen im Jahr auf dem Gebiet von Bulgarien aufhält.
Zugrunde gelegt wird das Einkommen aus nicht selbstständiger Arbeit, sowie Einkommen aus Vermietung und Verpachtung.
Die Grundsteuer auf Immobilien und Grundstücken ist unabhängig von deren Nutzung zu entrichten. Da es sich dabei um eine kommunale Steuer handelt, varieert diese. Die Grunderwerbsteuer beträgt zwischen 2% und 4%.
ErbschaftssteuerDie Erbschaftssteuer unterliegt den kommunalen Steuern und wird auf den Nachlass von bulgarischen Staatsangehörigen, als auch auf den Nachlass von ausländischen Staatsangehörigen mit Aufenthaltsort in Bulgarien erhoben.
Kfz-SteuerDie Höhe Kfz-Steuer wird als kommunale Steuer vom Gemeinderat bestimmt. Diese gilt für Fahrzeuge die im bulgarischen Strassennetz zugelassen sind.