Eine Firma in Bulgarien gründen ist mit uns sehr einfach. Für die Firmengründung ist es nicht einmal notwendig, dass Sie nach Bulgarien anreisen. Es wird lediglich eine gültige Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses benötigt. Alles Weitere, das für die Firmengründung in Bulgarien benötigt wird, wird von uns erstellt und veranlasst. Sie erhalten von uns eine schlüsselfertig gegründete Firma (EU-GmbH), mit allen notwendigen Eintragungen.
Die Firmengründung erfolgt für Sie sehr unkompliziert. Bei Ihnen verbleibt nur die notarielle Beglaubigung Ihrer Personalien und Ihrer Unterschrift. Dies erfolgt bei Ihnen Vorort bei einem Notar Ihrer Wahl.
Der Prozess der Firmengründung in Bulgarien dauert im Regelfall nicht länger als 5 Wochen. Sie erhalten dann den kompletten Gründungsakt in zwei Sprachen per Post zugesendet. Ihr Firma ist damit vollumfänglich international handlungsfähig.
Mit unseren Gründungspakete erhalten Sie die Möglichkeit vollkommen unkompliziert eine Firma in Bulgarien zu gründen. Durch unsere Kanzlei wird dabei alles notwendige erstellt und in die Wege geleitet, sodass Sie kaum selbst Arbeit damit haben werden. Die Firmengründung erfolgt über eine Vollmacht Ihrerseits, in Ihrem Namen aber ohne Ihr persönliches Erscheinen in Bulgarien. Die folgenden Punkte werden dabei von uns übernommen:
Prüfung der Verfügbarkeit des Firmennamens
Erstellung des Gründungsunterlagen in zwei Sprachen (deutsch-bulgarisch)
Eröffnung eines Bankkontos für die Stammeinlage
Notarielle Beurkundung der Gründungsunterlagen
Eintragung der Gesellschaft ins bulgarische Handelsregister
Beantragung eines beglaubigten Handelsregisterauszuges
Bestellung des in Bulgarien notwendigen Firmenstempels
Umwandlung des Bankkontos in ein laufendes Geschäftskonto
Registrierung nach Umsatzsteuergesetz und Beantragung der EU-Steuer ID
Erstellen der Eröffnungsbillanz
Die gängigste Form bei Firmengründungen in Bulgarien ist die GmbH. In Bulgarien wird dabei unterschieden, ob es sich um eine GmbH mit einem oder mit mehreren Anteilseigner handelt.
EOOD - ein Anteilseigner an der GmbH
OOD - mehrere Anteilseigner an der GmbH
In beiden Fällen handelt es sich um eine vollwertige EU-GmbH. In der Behandlung gibt es hierbei keine Unterschiede. Die EOOD/OOD entspricht ihren Rechten und Pflichten weitgehend einer deutschen GmbH. Aus diesem Grund ist es auch erlaubt in Deutschland den Zusatz GmbH für die EOOD/OOD zu verwenden.
Firma gründenDas Stammkapital bei der Firmengründung in Bulgarien für eine GmbH betrug bis vor kurzem noch 5.000,- BGN (ca. 2.500,- Euro). Dies wurde aber herabgestzt auf nunmehr 2,- BGN (ca. 1,- Euro) um dadurch ein Pendant zur deutschen UG (1-Euro-GmbH) zu schaffen und die Firmengründungen zu vereinfachen.
GründungskostenMit unseren Gründungspaket decken Sie alle Kosten für die Firmengründung in Bulgarien ab. Als zusätzliche Kosten werden noch die Notargebühren bei Ihnen Vorort anfallen. Für die Unterschriftenbeglaubigung ist das jedoch weniger als 100,- Euro.
Bankkonto / FirmenkontoFür die Gründung der Gesellschaft eröffnen wir für Sie ein Einlagenkonto für die Einzahlung des Stammkapitals. Dieses Konto wird von uns nach der Gründung in ein laufendes Konto mit online-Banking umgewandelt.
Im Regelfall werden Sie als Inhaber der Gesellschaft auch als Geschäftsführer eingetragen. Es besteht aber auch die Möglichkeit sich eines Treuhandgeschäftsführers zu bedienen. Sprechen Sie mit uns, wenn Sie sich hierzu weiter informieren möchten.
Vollmachten für FirmangründungDie Firmengründung in Bulgarien erfolgt komplett durch uns, aber in Ihrem Namen. Dazu geben Sie uns Vollmachten, mit dennen wir in Bulgarien alles Notwendige erledigen können. Diese Vollmachten dienen nur der Gründung und Vertretung vor den Behörden. Wir haben dadurch keine Entscheidungsgewalt über Ihre Gesellschaft oder Zugang zum Bankkonto.
Kosten Firmengründung Bulgarien